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Jürgen Derjung - Live Musik • Alleinunterhalter • Duo

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  Allgemeine Geschäsftsbedingungen
für musikalische Arrangements

01. Die GEMA Gebühren trägt der Veranstalter.

02. Über die vertraglich festgelegte Verpflichtungsdauer hinaus wird jede weitere angefangene Stunde (ab 15 Minuten über die Vertragsdauer) zusätzlich mit dem auf der Vorderseite vereinbarten Betrag berechnet.

03. Der vertragliche Honorarbetrag (zzgl. evtl. Verlängerungskosten) ist unverzüglich nach Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung in bar an Herrn Jürgen Derjung zu entrichten, sofern auf der Vorderseite des Vertrages nichts anderes vereinbart ist.

04. Der im Vertag vereinbarte Termin und Veranstaltungsumfang ist für den Veranstalter verbindlich. Bei Stornierungen seitens des Veranstalters bis 7 Tage vor dem vereinbaren Veranstaltungstermin wird eine Stornierungsgebühr von 50% erhoben. Es werden nur schriftliche Stornierungen berücksichtigt. Mündliche oder fernmündliche Stornierungen werden nicht akzeptiert! Eine spätere Stornierung als 7 Tage vor dem Veranstaltungsdatum ist nicht möglich. Der Rechnungsbetrag wird am vereinbarten Zahlungstermin zu 100% fällig. Stornierungsdatum ist der Zustelltag. Ausgenommen sind höhere Gewalt, körperliches oder geistiges Versagen und Todesfall, welche schriftlich nachgewiesen werden müssen.

05. Kann Jürgen Derjung seiner Verpflichtung nicht nachkommen, hat Herr Derjung für Ersatz zu sorgen und trägt die daraus entstehenden Mehrkosten. Ausgenommen sind höhere Gewalt, körperliches oder geistiges Versagen und Todesfall, welche schriftlich nachgewiesen werden müssen.

06. Der Veranstalter ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Stromanschluss (eine 230 V Leitungen [Steckdose] mit 16 A abgesichert). Der Stromanschluss muss sich in unmittelbarer Nähe der Bühne bzw. des Standortes der Anlage befinden.

07. Die für die Gerätschaften geforderte Netzversorgung muss spannungskonstant, laststabil, frei von Störungen und sinusförmig sein. Alle mit der Netzversorgung zusammenhängenden Gerätschaften, d.h. Steckdosen, Verlängerungsleitungen, Kabelzuleitungen, Sicherungseinrichtungen und deren Umfällt, welche vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden, haben den VDE Richtlinien zu entsprechen. Für Fehl- oder Nichtfunktion sowie Schäden, die durch falsche Stromversorgung verursacht werden, haftet der Veranstalter.

08. Der Veranstalter ist verantwortlich für die Absicherung des Standortes der Musik- und Beleuchtungsanlage vor Witterungseinflüssen und Übergriffen von Besuchern und Mitveranstaltern der Veranstaltung. Bei Verlust, Beschädigung und/oder nicht vorhersehbarer Verschmutzung hat der Veranstalter für den entstandenen Schaden in voller Höhe aufzukommen. Bei Verlust gilt der zurzeit gültige Listenpreis als Wiederbeschaffungswert. Es bleibt dem Veranstalter freigestellt, zu diesem Zweck eine Versicherung abzuschließen.

09. Der Stellplatz der Musik- und Beleuchtungsanlage muss mindestens so groß sein wie auf der Vorderseite unter „Platzbedarf Stellfläche“ aufgeführt. Die Deckenhöhe muss mindestens 2,5 m betragen. Die Sicht vom Stellplatz muss zu den Seiten und nach vorne frei einzusehen sein (keine Posten, Pfeiler und/oder Dekoration).

10. Es muss gewährleistet sein, dass Jürgen Derjung sowie sein Team mindestens 1,5 Stunden vor Einlass / Beginn der Veranstaltung freien Zugang zum Veranstaltungsort erhalten, um die Anlage aufzubauen und um einen Soundcheck zu gewährleisten.

11. Bei Showeinlagen, welche nicht über Herrn Jürgen Derjung gebucht werden, ist er nicht verpflichtet, Material und Leistungen, wie z.B. CD-Player, Mikrophone, Beschallungsanlage u.s.w. bereitzustellen (auf Anfrage möglich).

12. Herr Jürgen Derjung ist in seiner Darbietung völlig frei und es bedarf keiner Absprachen mit Dritten (Musikwünsche selbstverständlich ausgenommen).

13. Herrn Jürgen Derjung sowie seinem Team muss eine freie Anfahrt bis unmittelbar zum Veranstaltungsort (Stellplatz der Anlage / Bühne) gewährleistet sein. Der Veranstalter hat für einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes zu sorgen und trägt die Kosten.

14. Getränke (alkoholfrei) und Essen gehen im üblichen Rahmen für Jürgen Derjung sowie für sein Team zu Lasten des Veranstalters.

15. Jürgen Derjung sowie sein Team haben zu der Veranstaltung freien Eintritt.

16. Über den Rechnungsbetrag und Gage ist Stillschweigen gegenüber dritten Personen zu wahren. Bei Zuwiderhandlung werden rechtliche Schritte eingeleitet.

17. Bei vorliegender oder zu erwartender Vertragsverletzung oder mangelnder Bonität des Veranstalters kann Jürgen Derjung die Leistung verweigern, ohne seine Ansprüche gegen den Veranstalter zu verwirken.

18. Der Vertrag ist zweifach ausgefertigt. Jede Partei erhält eine Ausfertigung.

19. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes. Die Parteien verpflichten sich, solche Bestimmungen durch sinngemäß gleichwertige Bestimmungen zu ersetzen.

20. Der Veranstalter versichert alle zur Durchführung der Veranstaltung notwendigen Versicherungen abgeschlossen zu haben.

21. Mit Unterzeichnung dieses Vertrages werden automatisch die Zahlungs- und Geschäftsbedingungen akzeptiert. Bei Missachtung der Vertragsbedingungen erlischt der zuvor geschlossene Vertrag unwiderruflich, jedoch ohne Wirkung auf die Ansprüche des Herrn Jürgen Derjung gegenüber dem Veranstalter.

22. Der Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht (PLZ: 52349) Düren.

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